Während der Behandlung hat der Patient das Recht auf eine Begleitperson, die ihm im Rahmen der Vorschriften und Mittel unseres Krankenhauses zur Seite steht und die der behandelnde Arzt je nach dem Gesundheitszustand des Patienten für angemessen hält. Dieses Recht sollte in Übereinstimmung mit den in unserem Krankenhaus festgelegten Verfahren und Grundsätzen genutzt werden. Wir bitten Sie in dieser Angelegenheit um Ihre Mithilfe für die Gesundheit Ihres Patienten und betonen, wie wichtig es ist, dass Sie Ihren Patienten nach den Verfahren und Grundsätzen begleiten, die in den Begleitungsrichtlinien unseres Krankenhauses festgelegt sind.